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NIS2: Was von Ihrem Kunden verlangt wird — und warum Sie den Fragebogen bekommen haben

NIS2 ist derzeit mit Abstand die Regulierung, die in Europa die meisten Sicherheitsfragebögen auslöst.

NIS2 (EU-Richtlinie 2022/2555) hebt das gemeinsame Cybersicherheitsniveau in der EU an, ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und deckt nun achtzehn Sektoren ab. Verpflichtete Unternehmen — als "wesentliche" oder "wichtige Einrichtungen" eingestuft — müssen zehn Risikomanagementmaßnahmen umsetzen (Art. 21.2) und Meldepflichten mit engen Fristen einhalten: Frühwarnung innerhalb 24 Stunden, Meldung innerhalb 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats (Art. 23).

In Deutschland ist dies durch das NIS2UmsuCG umgesetzt: in Kraft seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist, betrifft rund 29.500 Unternehmen, zuständige Behörde ist das BSI.

Sie erhalten den Fragebogen fast immer wegen Art. 21.2 lit. d — Lieferkettensicherheit. Da große Unternehmen nicht Hunderte Lieferanten einzeln prüfen können, geben sie die Pflicht per Fragebogen und Vertragsklausel weiter.

Für wen gilt das?

Direkt betroffen: wesentliche und wichtige Einrichtungen der gelisteten Sektoren. Indirekt — vermutlich Ihr Fall: jeder Lieferant einer solchen Einrichtung, unabhängig von der eigenen Unternehmensgröße, über Art. 21.2 lit. d und Ihren Vertrag.

Typische Fragen

  • Führen Sie regelmäßig eine Risikoanalyse durch?

    Art. 21.2.a

  • Existiert ein dokumentierter Notfallplan?

    Art. 21.2.b

  • Werden Lieferanten vor Beauftragung bewertet?

    Art. 21.2.d

  • Ist MFA für den Fernzugriff verpflichtend?

    Art. 21.2.j

Erforderliche Nachweise

  • Aktuelles Risikoregister
  • Notfallplan
  • Verfahren zur Lieferantenbewertung
  • Screenshot der MFA-Konfiguration

Zitiert Ihr Fragebogen NIS2-Artikel?

Laden Sie ihn hoch und sehen Sie artikelweise, was abgedeckt ist und wo Lücken bestehen.

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FAQ

Gilt NIS2 direkt für mein Unternehmen?

Möglicherweise nicht — für den Fragebogen spielt das keine Rolle: Er erreicht Sie vertraglich, weil Ihr Kunde selbst verpflichtet ist.

Weitere Regelwerke

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