NIS2: Was von Ihrem Kunden verlangt wird — und warum Sie den Fragebogen bekommen haben
NIS2 ist derzeit mit Abstand die Regulierung, die in Europa die meisten Sicherheitsfragebögen auslöst.
NIS2 (EU-Richtlinie 2022/2555) hebt das gemeinsame Cybersicherheitsniveau in der EU an, ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und deckt nun achtzehn Sektoren ab. Verpflichtete Unternehmen — als "wesentliche" oder "wichtige Einrichtungen" eingestuft — müssen zehn Risikomanagementmaßnahmen umsetzen (Art. 21.2) und Meldepflichten mit engen Fristen einhalten: Frühwarnung innerhalb 24 Stunden, Meldung innerhalb 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats (Art. 23).
In Deutschland ist dies durch das NIS2UmsuCG umgesetzt: in Kraft seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist, betrifft rund 29.500 Unternehmen, zuständige Behörde ist das BSI.
Sie erhalten den Fragebogen fast immer wegen Art. 21.2 lit. d — Lieferkettensicherheit. Da große Unternehmen nicht Hunderte Lieferanten einzeln prüfen können, geben sie die Pflicht per Fragebogen und Vertragsklausel weiter.
Für wen gilt das?
Direkt betroffen: wesentliche und wichtige Einrichtungen der gelisteten Sektoren. Indirekt — vermutlich Ihr Fall: jeder Lieferant einer solchen Einrichtung, unabhängig von der eigenen Unternehmensgröße, über Art. 21.2 lit. d und Ihren Vertrag.
Typische Fragen
Führen Sie regelmäßig eine Risikoanalyse durch?
Art. 21.2.a
Existiert ein dokumentierter Notfallplan?
Art. 21.2.b
Werden Lieferanten vor Beauftragung bewertet?
Art. 21.2.d
Ist MFA für den Fernzugriff verpflichtend?
Art. 21.2.j
Erforderliche Nachweise
- Aktuelles Risikoregister
- Notfallplan
- Verfahren zur Lieferantenbewertung
- Screenshot der MFA-Konfiguration
Zitiert Ihr Fragebogen NIS2-Artikel?
Laden Sie ihn hoch und sehen Sie artikelweise, was abgedeckt ist und wo Lücken bestehen.
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Gilt NIS2 direkt für mein Unternehmen?
Möglicherweise nicht — für den Fragebogen spielt das keine Rolle: Er erreicht Sie vertraglich, weil Ihr Kunde selbst verpflichtet ist.
